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Hilfe

Informationen zur Barrierefreiheit

Die Finanzverwaltung legt großen Wert auf die barrie­refreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet authega den uneingeschränkten Zugang zu allen elektro­nischen Diensten und Inhalten.

Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von authega ist die Verord­nung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV).

authega achtet, zum Beispiel darauf, dass:

  • informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
  • die HTML-Seiten von authega richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
  • Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
  • die Benutzer die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
  • Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.

Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter https://testen.bitv-test.de.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website authega.bayern.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

authega wurde hier im Zuge einer Prüfung durch das BIK-Beratungsstelle Stuttgart das Siegel BITV-konform verliehen.

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten)

Zum BITV-Test Prüfungsbericht

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte die authega Hotline.

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle BGG .

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Diese Erklärung wurde am 27.07.2022 erstellt.

Mit Tastaturkürzeln können Sie auf wichtige Bereiche dieser Webseite schnell und einfach zugreifen.

TasteVerweisziel
ALT + 1Zur Hauptnavigation
ALT + 2Zum Inhaltsbereich
ALT + 3Zum Fußbereich

  • Vergrösserungen des Schriftgrades sind ein Bestandteil Ihres Browsers.
  • Die aktuellen Versionen der meisten Browser bieten neben den Einstellungen der Schriftgrösse mittlerweile auch eine Lupenfunktion an, welche nicht nur Schriften, sondern die ganze Ansicht proportional vergrössert.
  • Weiter finden Sie Lupenfuktionen auch in den Standard-Hilfsprogrammen des jeweiligen Betriebssystems.

Die Webseite präsentiert sich in einer hellen oder dunklen Darstellung. Mit der Schaltfläche "Kontrastmodus" im Kopfbereich kann zwischen den beiden Darstellungen gewechselt werden.

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns hier.

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: https://ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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